Was du über Steuern bei Robo-Advisors wissen musst

Robo-Advisors sind für viele Anleger die erste Wahl, wenn es um einfache, automatisierte Geldanlage geht. Doch neben Gebühren, Performance und Anlagestrategien spielt ein weiterer Faktor eine entscheidende Rolle: die steuerliche Behandlung deiner Gewinne. Viele Einsteiger sind unsicher, wie Robo-Advisor-Erträge versteuert werden, ob sie etwas in der Steuererklärung angeben müssen und wie sie ihre Steuerlast legal minimieren können.

In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zur steuerlichen Seite von Robo-Advisors – verständlich erklärt und mit praktischen Tipps für die optimale Nutzung von Freibeträgen, Freistellungsaufträgen und Verlustverrechnungstöpfen.

Abgeltungssteuer – die Grundlage der Kapitalertragsbesteuerung

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. Sie beträgt pauschal 25 % auf alle Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen – unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Abgeltungssteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % oder 9 %, je nach Bundesland).

Rechenbeispiel:

  • Kapitalertrag: 1.000 €
  • Abgeltungssteuer (25 %): 250 €
  • Solidaritätszuschlag (5,5 % von 250 €): 13,75 €
  • Gesamt ohne Kirchensteuer: 263,75 € (effektiv 26,375 %)
  • Mit Kirchensteuer (8 %): ca. 283,75 € (effektiv ca. 28,375 %)

Diese Steuer wird bei deutschen Robo-Advisors automatisch von der Depotbank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Du musst dich also in der Regel um nichts kümmern – solange deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten oder du keine Verlustverrechnung durchführen möchtest.

Welche Erträge werden bei Robo-Advisors besteuert?

Robo-Advisors investieren in der Regel in ETFs (Exchange Traded Funds). Dabei fallen verschiedene steuerpflichtige Erträge an:

1. Dividenden und Ausschüttungen

ETFs, die Dividenden oder Zinsen ausschütten, zahlen diese an dich aus. Diese Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungssteuer. Viele Robo-Advisors nutzen thesaurierende ETFs, die Erträge automatisch reinvestieren – auch diese sind seit 2018 steuerpflichtig (Vorabpauschale, siehe unten).

2. Kursgewinne (Veräußerungsgewinne)

Wenn der Robo-Advisor ETFs im Rahmen des Rebalancings verkauft oder du Geld entnimmst und dabei Kursgewinne realisiert werden, fällt Abgeltungssteuer an. Diese wird zum Zeitpunkt des Verkaufs fällig.

3. Vorabpauschale (bei thesaurierenden ETFs)

Seit der Investmentsteuerreform 2018 gilt die sogenannte Vorabpauschale. Sie besteuert fiktive Erträge thesaurierender ETFs, auch wenn keine echten Ausschüttungen erfolgen. Die Vorabpauschale orientiert sich am Basiszins der Bundesbank (aktuell niedrig) und der Wertentwicklung des ETFs. In Zeiten niedriger Zinsen ist die Vorabpauschale oft minimal oder entfällt ganz.

Wichtig: Die Vorabpauschale wird Anfang des Folgejahres automatisch vom Verrechnungskonto eingezogen. Achte darauf, dass genug Liquidität vorhanden ist, damit keine Sollzinsen anfallen.

Der Sparer-Pauschbetrag – dein steuerfreies Guthaben

Der Sparer-Pauschbetrag (früher Freistellungsauftrag) beträgt:

  • 1.000 € pro Person (Single)
  • 2.000 € für Verheiratete (gemeinsam veranlagt)

Alle Kapitalerträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen – also auch Zinsen auf Tagesgeld, Dividenden aus Einzelaktien, Ausschüttungen aus ETFs usw.

Wie nutzt du den Sparer-Pauschbetrag optimal?

  1. Freistellungsauftrag einrichten: Damit die Bank oder der Robo-Advisor deine Erträge bis zum Freibetrag nicht versteuert, musst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Das geht meist online im Kundenkonto deines Robo-Advisors oder direkt bei der Depotbank.

  2. Freibetrag aufteilen: Wenn du mehrere Konten oder Depots hast, kannst du den Freibetrag auf verschiedene Institute aufteilen – z. B. 500 € für das Tagesgeldkonto, 500 € für den Robo-Advisor. Achte darauf, dass du den Gesamtbetrag von 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreitest.

  3. Regelmäßig prüfen: Überprüfe einmal jährlich, ob die Aufteilung noch zu deinen Erträgen passt. Wenn ein Depot mehr abwirft als erwartet, solltest du den Freistellungsauftrag anpassen.

Tipp: Bei verheirateten Paaren lohnt es sich, beide Freibeträge voll auszuschöpfen und die Freistellungsaufträge entsprechend zu verteilen.

Freistellungsauftrag bei Robo-Advisors – so geht’s

Die meisten Robo-Advisors bieten die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag direkt online zu erteilen. Der Prozess ist einfach:

  1. Login ins Kundenkonto deines Robo-Advisors oder der Partnerbank
  2. Freistellungsauftrag aufrufen (meist unter „Steuern” oder „Einstellungen”)
  3. Betrag eintragen (z. B. 1.000 € oder anteilig)
  4. Bestätigen und speichern

Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Zeitpunkt der Erteilung und muss nicht jährlich erneuert werden. Du kannst ihn jederzeit anpassen oder widerrufen.

Wichtig: Ohne Freistellungsauftrag zieht die Depotbank automatisch Steuern ab – auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Die zu viel gezahlten Steuern musst du dann über die Steuererklärung zurückholen (Anlage KAP).

Verlustverrechnung – Verluste steuerlich nutzen

Nicht jedes Jahr läuft an der Börse gut. Wenn dein Robo-Advisor-Portfolio zwischenzeitlich Verluste realisiert (z. B. durch Verkäufe beim Rebalancing oder Entnahmen), kannst du diese Verluste steuerlich nutzen:

1. Automatische Verrechnung innerhalb eines Depots

Deutsche Depotbanken führen automatisch einen Verlusttopf. Verluste und Gewinne werden innerhalb eines Jahres und innerhalb desselben Depots automatisch verrechnet. Du zahlst nur auf den Nettobetrag Steuern.

Beispiel:

  • Gewinn aus ETF A: +1.500 €
  • Verlust aus ETF B: -500 €
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 1.000 €

2. Verlustverrechnung über mehrere Depots

Wenn du mehrere Depots bei unterschiedlichen Anbietern hast, erfolgt keine automatische Verrechnung. Du kannst aber in der Steuererklärung (Anlage KAP) eine depotübergreifende Verrechnung beantragen. Dazu benötigst du eine Verlustbescheinigung von der jeweiligen Bank – diese muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden.

3. Verlustvortrag ins Folgejahr

Verluste, die im aktuellen Jahr nicht vollständig verrechnet werden können, werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. So kannst du sie mit künftigen Gewinnen verrechnen.

Tipp: Wenn du mehrere Depots hast und strategisch Verluste realisieren willst (Tax Loss Harvesting), kann das steuerlich vorteilhaft sein. Sprich mit einem Steuerberater, ob sich das in deinem Fall lohnt.

Steuererklärung – wann musst du Robo-Advisor-Gewinne angeben?

Bei deutschen Robo-Advisors und Depotbanken erfolgt die Steuerabführung automatisch. In den meisten Fällen musst du nichts in der Steuererklärung angeben.

Ausnahmen, in denen eine Angabe sinnvoll oder notwendig ist:

  1. Ausländische Broker oder Depots: Bei ausländischen Anbietern ohne automatische Steuerabführung musst du deine Kapitalerträge selbst in der Anlage KAP angeben.

  2. Verlustverrechnung über mehrere Depots: Wenn du Verluste aus einem Depot mit Gewinnen aus einem anderen verrechnen willst, musst du die Anlage KAP ausfüllen.

  3. Günstigerprüfung: Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (z. B. bei Studenten oder Geringverdienern), kannst du eine Günstigerprüfung beantragen und ggf. zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückerhalten.

  4. Kirchensteuer-Erstattung: In manchen Fällen kann eine Angabe in der Steuererklärung zu einer Erstattung von Kirchensteuer führen.

Tipp: Auch wenn du nicht verpflichtet bist, kann eine Steuererklärung vorteilhaft sein – z. B. um Verluste geltend zu machen oder zu hohe Abzüge zurückzuholen.

Steueroptimierte Strategien bei Robo-Advisors

Mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du die Steuerlast bei deinen Robo-Advisor-Investments reduzieren:

1. Freistellungsauftrag voll ausschöpfen

Stelle sicher, dass du den vollen Sparer-Pauschbetrag nutzt. Verteile ihn intelligent auf alle deine Konten und Depots.

2. Langfristig investieren

Halte deine Investments langfristig und vermeide unnötige Verkäufe. Je seltener Gewinne realisiert werden, desto später fallen Steuern an – der Stundungseffekt arbeitet für dich.

3. Thesaurierende ETFs bevorzugen

Robo-Advisors setzen oft auf thesaurierende ETFs, die Erträge automatisch reinvestieren. Das verzögert die Steuerlast (Vorabpauschale ist meist minimal) und nutzt den Zinseszinseffekt optimal.

4. Verluste gezielt realisieren (Tax Loss Harvesting)

Wenn du zum Jahresende hohe Gewinne realisiert hast, kannst du gezielt Verlustpositionen verkaufen, um die Steuerlast zu senken. Achtung: Das sollte nur steuerlich, nicht emotional motiviert sein.

5. Ehegatten-Splitting nutzen

Verheiratete können den doppelten Freibetrag (2.000 €) nutzen und Investments steueroptimiert aufteilen.

Robo-Advisor-Anbieter im Steuervergleich

Die meisten deutschen Robo-Advisors arbeiten mit deutschen Depotbanken zusammen und führen Steuern automatisch ab. Hier ein Überblick:

Quirion

  • Depotbank: Quirin Privatbank (Deutschland)
  • Automatische Steuerabführung: Ja
  • Freistellungsauftrag möglich: Ja

Scalable Capital

  • Depotbank: Baader Bank (Deutschland)
  • Automatische Steuerabführung: Ja
  • Freistellungsauftrag möglich: Ja

Oskar

  • Depotbank: Baader Bank (Deutschland)
  • Automatische Steuerabführung: Ja
  • Freistellungsauftrag möglich: Ja

Growney

  • Depotbank: Sutor Bank (Deutschland)
  • Automatische Steuerabführung: Ja
  • Freistellungsauftrag möglich: Ja

Vorteil deutscher Anbieter: Alle Steuerthemen werden automatisch geregelt, du musst dich um nichts kümmern.

Häufige Fehler bei der Robo-Advisor-Besteuerung

Fehler 1: Freistellungsauftrag vergessen

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank Steuern ab, selbst wenn du unter dem Freibetrag bleibst. Rückforderung ist aufwändig.

Fehler 2: Freibetrag falsch verteilt

Wenn du mehrere Depots hast und den Freibetrag ungleich verteilst, kann es passieren, dass er nicht voll ausgeschöpft wird.

Fehler 3: Verlustbescheinigung zu spät beantragt

Verlustbescheinigungen müssen bis zum 15. Dezember beantragt werden – sonst ist eine depotübergreifende Verrechnung im laufenden Jahr nicht mehr möglich.

Fehler 4: Vorabpauschale nicht eingeplant

Wenn Anfang Januar plötzlich Steuern abgebucht werden, kann das zu Liquiditätsengpässen führen. Halte immer etwas Geld auf dem Verrechnungskonto bereit.

Steuern bei Robo-Advisors – Fazit

Die steuerliche Behandlung von Robo-Advisor-Investments ist für deutsche Anleger erfreulich unkompliziert: Die Abgeltungssteuer wird automatisch abgeführt, Freistellungsaufträge lassen sich einfach online einrichten und Verluste werden automatisch verrechnet.

Die wichtigsten Punkte:

  • Abgeltungssteuer: 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratete) über Freistellungsauftrag nutzen
  • Verluste automatisch oder über Steuererklärung verrechnen
  • Steuererklärung meist nicht nötig, außer bei Verlustvortrag oder Günstigerprüfung
  • Langfristig investieren und thesaurierende ETFs nutzen für maximalen Stundungseffekt

Mit diesen Tipps holst du das Maximum aus deinem Robo-Advisor-Investment heraus – und zahlst nie mehr Steuern als nötig.

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